Schulordnung der KGS Hermann-Gmeiner

Grundsätze

In unserer Schulgemeinde kommen täglich Menschen aus unterschiedlichen Nationen, Kulturkreisen und Religionsgemeinschaften zusammen. Die KGS Hermann Gmeiner hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle, die an unserer Schule mitwirken, das Schulleben gemeinsam gestalten. Hierzu gehören in erster Linie die Kinder, aber auch die Lehrkräfte, das OGS-Personal und die Eltern. Alle sollen zum Gelingen beitragen. Bei uns sollen Offenheit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt, Transparenz, demokratisches Handeln und ein friedvoller Umgang miteinander vermittelt und gelebt werden. Hierzu haben wir folgende Regeln aufgestellt:

§ 1 Betreten des Schulgeländes

(1) Für die Kinder, Lehrkräfte, OGS-Kräfte und andere Mitarbeitende spielt das Schulleben eine große Rolle und sie verbringen viel Zeit in der Schule. Deshalb sollen sich alle sicher, geborgen und ungestört in ihrem „zweiten Zuhause“ fühlen. Eltern ist es erlaubt, die Kinder bis zum Schultor zu begleiten und
sich dort von ihnen zu verabschieden. Unangemeldetes Betreten des Schulgeländes ist untersagt. Nach Schulschluss können die Kinder an diesem Standort auch wieder abgeholt werden. Bei dringenden Anliegen während des Schulbetriebs wird um vorherige Anmeldung per Schoolfox bei der Klassenleitung
oder im Sekretariat telefonisch gebeten. So können wir sicherstellen, dass keine schulfremden Personen das Schulgelände betreten.
(2) Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes während des Schulbetriebes grundsätzlich untersagt. Hierbei handelt es sich um Personen, die in keinerlei Beziehung zum Schulbetrieb stehen. Ausnahmen bilden evtl. Handwerker o.ä., die im Vorfeld selbstverständlich angemeldet worden sind. Die Schulleitung kann sich bei Missachtung auf das Hausrecht berufen und die erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 59 II Nr.6 SchulG).

§ 2 Kommunikation auf dem Schulgelände

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude möchten wir einen offenen und respektvollen Umgang miteinander pflegen. Dafür ist eine freie und ehrliche Kommunikation wichtig. Da diese nur möglich ist, wenn wir unser Gegenüber erkennen können, bitten wir darum, beim Betreten des Schulgeländes Gesichtsbedeckungen abzulegen, die die Identifizierung verhindern (z. B. Niqab oder Burka).Eine Kommunikation findet vorrangig zwischen Eltern und den eigenen Kindern sowie zwischen Mitarbeitenden und Kindern bzw. Eltern statt. Gesprächskontakte zwischen Eltern und Kindern haben höflich, kindgerecht, respektvoll und zurückhaltend zu erfolgen (z.B. während alltäglicher Schulhoftorsituationen, mit Leseeltern, mit Helfenden). Eine Konfliktklärung findet grundsätzlich über die Mitarbeitenden der Schule statt.

§ 3 Teilnahme an Unterrichtsaktivitäten

Es ist uns ein großes Anliegen, allen Kindern sowie allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft Toleranz und Respekt zu vermitteln. Damit dies gelingt, ist die aktive Teilnahme an allen Inhalten des Lehrplans und des Unterrichts unabdingbar. Das bedeutet, dass uneingeschränkt an allen Fächern teilgenommen
wird, auch an den Fächern wie Sachunterricht (inklusive Sexualerziehung), Kunst, Musik und Sport (inklusive Eislauf- und Schwimmunterricht). Dies gilt ebenso für Schulfeste, Schulveranstaltungen und außerschulische Aktivitäten wie Schulgottesdienste, Klassenfahrten, Kulturveranstaltungen und Ausflüge. Persönliche, kulturelle oder religiöse Besonderheiten dürfen hier für die Gemeinschaft keine Hindernisse darstellen, damit alle Kinder chancengleich unterrichtet werden und einen Einblick in die gesellschaftliche Vielfalt erhalten.

§ 4 Mitnahme von Gegenständen

Den Kindern ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte auf dem Schulgelände und im Schulgebäude zu benutzen (ausgenommen sind die iPads, die den Kindern von der Schule ausgegeben wurden). Ein Handy/eine Smartwatch darf mitgeführt werden, solange es/sie sich im ausgeschalteten Zustand bzw. im Stumm- oder Schulmodus in der Schultasche befindet. Bei Missachtung dieser Regel behalten sich die Lehrkräfte vor, das Gerät an sich zu nehmen. Die Eltern können es nach Benachrichtigung in der Schule abholen. Die Schule übernimmt bei Verlust oder Beschädigung eines elektronischen Geräts keine Haftung.

§ 5 Frühstück

Während der Frühstückspause essen die Kinder gemeinsam im Klassenzimmer. Dies stärkt einerseits das Gemeinschaftsgefühl. Zum anderen wird das Thema „gesunde Ernährung“ auch im Lehrplan behandelt. So kann die Schule darauf achten, dass die Kinder sich gesund und ausgewogen ernähren. Das Pausenfrühstück sollte dementsprechend aus einem Butterbrot mit Aufschnitt, Obst oder Gemüse und einem gesunden Getränk, am besten Wasser, bestehen. Wünschenswert wären wiederverwendbare Brotdosen und Trinkflaschen, die bitte mit Namen zu kennzeichnen sind.

§ 6 Krankmeldungen

Sollte ein Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, müssen die Eltern dies vor Schulbeginn der Schule melden (per SchoolFox in der Klasse). Andernfalls werden die Fehlstunden bzw. -tage als unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt.Erkrankt ein Kind während des Schulvormittags, muss es von einem Elternteil (oder einer beauftragten volljährigen Person) abgeholt werden. Das Kind darf den Heimweg nicht alleine antreten, auch wenn die Eltern dies erlauben würden.

§ 7 Pünktlichkeit

Pünktlichkeit ist ein sehr wichtiges Thema für unser Schulleben. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder pünktlich und ohne Zeitdruck in der Schule ankommen. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen, Schulfahrten (z. B. zum Sport), Schulgottesdienste und selbstverständlich für den Unterrichtsbeginn (derzeit von 8.05 bis 8.15 Uhr).

§ 8 Kommunikation zwischen Schule und Elternhäusern

An unserer Schule haben wir uns für die Kommunikations-App SchoolFox entschieden. Eltern und Lehrkräfte verpflichten sich, einmal innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen sind das Wochenende, Ferienzeiten und freie Tage) auf eingegangene Nachrichten zu reagieren und deren Eingang zu bestätigen. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass unsere Nachrichten bei Ihnen ankommen. Gleichzeitig können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Nachrichten bei uns ankommen. Diese Verlässlichkeit gilt auch in Bezug auf Abfragen, Umfragen und Rückmeldezettel, sei es in Papierform oder in Form von SchoolFox.

Diese Schulordnung wurde im Schuljahr 2025 / 2026 neu aufgesetzt und durch die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz verabschiedet. Sie dient dazu, dass das gemeinsame Schulleben für alle angenehm, verlässlich und erfolgreich verläuft.

 

Die Schulordnung können Sie hier herunterladen.